Portal für den deutschen Telekommunikationsmarkt
12.03.2010 AGBImpressumGlossar

SUCHE

BUCHTIPP

Dschungelführer 2010

PARTNER

RUBRIKEN

SPENDEN U. HELFEN

Spenden und Helfen

VATM: EU-Parlament stellt Berichtsentwürfe zum TK-Rechtsrahmen vor

Anpassung des Vetorechts ist dringend erforderlich

Jürgen Grützner, Geschäftsführer VATM © VATM
Jürgen Grützner, Geschäftsführer VATM

Köln, 23.04.08 – Die am 23. April in Straßburg vorgestellten Berichtsentwürfe des Europäischen Parlaments zur Überarbeitung des Telekommunikationsrechtsrahmens weisen aus Sicht des VATM grundsätzlich in die richtige Richtung. „Dennoch gilt es, auf einige Punkte besonderes Augenmerk im Sinne der Verbraucher und des Wettbewerbs zu richten und nachzubessern“, betont VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner.
 
NGN: EU will neue Monopole zu Recht verhindern
Die für die Überarbeitung der Rahmenrichtlinie zuständige Berichterstatterin Catherine Trautmann weise in ihrem Entwurf völlig zu Recht darauf hin, dass beim neuen Netzwerk Next Generation Network (NGN) der Wettbewerb unbedingt erhalten bleiben müsse. „Nur so können auch den Bürgern außerhalb der Ballungszentren tragfähige Lösungen angeboten werden“, unterstreicht Grützner. „Dabei muss alles daran gesetzt werden, den Ausbau finanzierbar zu machen.“
 
„In jede Straße, die aufgerissen wird, müssen ab sofort Leerrohre für die Telekommunikations-Infrastruktur der Zukunft gelegt werden. Anders wird es eine flächendeckende Versorgung mit Glasfaser vor allem auf dem Land nicht geben“, unterstreicht der VATM-Geschäftsführer. „Damit Glasfasernetze ebenso selbstverständlich bis ins Haus kommen wie heute Wasser- und Stromversorgung, sind die Länder gefordert, den Kommunen entsprechende Verpflichtungen aufzuerlegen.“ Baden-Württemberg geht hier mit gutem Beispiel voran und plant, die einschlägigen Verordnungen und Gesetze entsprechend zu ändern. Zudem fördert das Land seit Anfang April mit Festbeträgen die Verlegung von Leerrohren.
 
Vetorecht an veränderten Regulierungsrahmen anpassen
Berichterstatter Pilar del Castillo lehnt die von der EU-Kommission vorgeschlagene Einrichtung einer europäischen TK-Regulierungsbehörde ab. Auch der VATM sieht eine Ausweitung der Regulierungsbefugnisse der Kommission kritisch. „Notwendig ist allerdings eine Anpassung des schon bestehenden Vetorechts an die heutigen Marktgegebenheiten. Hatte die EU bislang ausreichende Kontrollmöglichkeiten im Rahmen der Artikel-7-Verfahren bei Marktabgrenzung und Marktanalysen, so wird zukünftig den Regulierungsverfügungen eine zentrale Rolle zukommen“, so Grützner. „Daher sollte sich auch das Vetorecht der Kommission auf die für die Wettbewerbsentwicklung relevanten Regulierungsverfügungen konzentrieren.“ Ohne eine solche Anpassung käme es de facto zu deutlich verringerten Kontrollmöglichkeiten der EU-Kommission. „Eine solche Kontrolle hat sich in der Vergangenheit jedoch als unverzichtbar erwiesen, um Tendenzen zur Remonopolisierung in den Mitgliedstaaten zu verhindern und den Wettbewerb und damit auch die Interessen der Verbraucher zu stärken“, sagt der VATM-Geschäftsführer.
 
Call-by-Call darf nicht aus technischen Gründen wegfallen
In seinem Report zum Verbraucherschutz kommt Berichterstatter Malcolm Harbour zu dem Ergebnis, dass der Anbieterwechsel durch die Produktgestaltung der Marktbeherrscher nicht erschwert werden dürfe. „Genau aus diesem Grunde müsste aber sichergestellt werden, dass für die Kunden und für die Schaffung von Wettbewerb wichtige Produkte wie Call-by-Call auf keinen Fall aus technischen Gründen wegfallen dürfen“, betont Grützner. Der VATM fordert daher, dass der aus seiner Sicht unverständliche Vorschlag, den Artikel zur Betreiberauswahl und zur Betreibervorauswahl in der Universaldienstrichtlinie zu streichen, im wohlverstandenen Interesse der Verbraucher rückgängig gemacht werden muss.
 

Nachricht eingestellt: 23.04.2008 - 13:15

Artikel drucken Artikel drucken

-------------------------------- Portel.de - In eigener Sache --------------------

FTTH-Portal
www.Glasfaser-Foerderung.de - Fördermittel-Check für Kommunen


Jetzt Portal-Partner werden!

Unsere Themenporale betreiben wir mit Unterstützung von jeweils einem oder auch mehreren Exklusiv-Partnern. Eine entsprechende Mustervereinbarung für eine Portal-Partnerschaft senden wir Ihnen auf Anfrage gerne zu. Kontakt: Georg Stanossek, Mail: partner(at)portel.de
 

Als weitere Themenportale aktuell unter anderen in Arbeit:

E-Mobility-Portal
E-Mobility-21.de - Elektromobilität in Deutschland

E-Auto-Portal
Elektro-Auto-21.de - Alles rund um das intelligente Elektroauto

Stromnetz-Portal
Smart-Grid-21.de - Intelligente Konzepte für die Energiebranche 

TAL-Portal
Anschlussnetz.de - Techniken für den Teilnehmeranschluss

ITK-§-Portal
Telekom-Regulierung.de - TK-Regulierung, -Recht und -Politik

 

Die neuen Partner-Portale von Portel.de zu speziellen Themen-Schwerpunkten:

RZ-Portal
www.Rechenzentrum-in-Deutschland.de – IT & TK als Netzdienstleistung

MWD-Portal
www.Mehrwertdienste-21.de - Servicerufnummern in Deutschland 

MPay-Portal
www.Bezahlen-per-Telefon-21.de - Mobile Payment / Micropayment

LTE-Portal
www.LTE-Germany.de - LTE/4G-Mobilfunk für Mobiles Internet

AAL-Portal
www.AAL-ready.org - Assistenzsysteme für Smart Living

WLAN-Portal
www.Businesshotspot.de - Wireless LAN für Geschäftsreisende

CeBIT-Portal
http://CeBIT.portel.de - CeBIT-Berichterstattung an 365 Tagen im Jahr

-------------------------------------------------------------------------------------------------------

 

 

WERBUNG

Who-is-Who

PERSONALIEN

POWERED BY

QSC AG

Telemaxx GmbH

DOWNLOADS

TERMINE