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EU-Kommission genehmigt 141 Mio. EUR Beihilfe zur Breitbandversorgung in Deutschland

Städte in Deutschland 99%, Land nur zu 58,5% mit DSL versorgt

Foto: EU
Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes

Brüssel, 03.07.08 - Die Europäische Kommission hat nach den Beihilfevorschriften des EG-Vertrags eine Beihilferegelung im Umfang von 141 Mio. EUR genehmigt, durch die die Breitbandversorgung in den diesbezüglich bisher unterversorgten ländlichen Gebieten Deutschlands gefördert werden soll. Die Regelung soll dazu beitragen, dass die Kluft zwischen Stadt und Land beim Zugang zu erschwinglichen Breitbanddiensten geschlossen wird. Die Kommission kam zu dem Ergebnis, dass die Regelung die richtigen Anreize schafft, um dieses Ziel zu erreichen und dass der Wettbewerb zwischen Breitbandanbietern zusätzlich gefördert wird.

EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes erklärte hierzu: „Deutschland gehört derzeit zu den Ländern der EU, in denen die digitale Kluft zwischen Stadt und Land am tiefsten ist. Ich freue mich, dass deutsche Bürger und Unternehmen im ländlichen Raum durch diese Investition der öffentlichen Hand bei der Breitbandversorgung mit denjenigen in den Stadtgebieten gleichgestellt werden.“

Ländliche Gemeinden an die Breitbanddienste anzubinden, ist für private Betreiber meist wirtschaftlich nicht attraktiv, da sie aufgrund der geringen Bevölkerungsdichte nicht so viele Kunden werben können, dass eine solche Investition sich lohnen würde. Dies kann zu großen Unterschieden bei der Verfügbarkeit von Breitbandanschlüssen in einem Mitgliedstaat führen. Einer aktuellen Umfrage von IDATE (Broadband Coverage in Europe 2007 – Stand: 31. Dezember 2006) zufolge beträgt die DSL-Abdeckung in den Stadtgebieten Deutschlands 99 %, während sie im ländlichen Raum Ende 2006 nur 58,5 % erreichte und Kabelnetze im Januar 2007 lediglich einen Marktanteil von 5 % des deutschen Breitbandmarktes ausmachten. Deshalb bedarf es zusätzlicher Anreize zur Verbesserung der Breitbandversorgung auf dem Land.

Die Kommission stellte fest, dass die deutsche Regelung geeignet ist, private Betreiber zu veranlassen, erschwingliche Breitbanddienste in ländlichen Gebieten Deutschlands anzubieten, wo es solche Dienste derzeit noch nicht gibt. Die Regelung ist mit Mitteln in Höhe von 141 Mio. EUR ausgestattet, von denen ein Großteil über den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums bereitgestellt wird.

Die Untersuchung der Kommission ergab, dass die Regelung Klauseln enthält, die sicherstellen, dass öffentliche Mittel nur dann eingesetzt werden, wenn kein privater Betreiber unter den bestehenden Marktbedingungen investieren würde. Durch offene Ausschreibungen wird gewährleistet, dass die Beihilfen das erforderliche Mindestmaß nicht überschreiten. Ein offener, diskriminierungsfreier Zugang auf Vorleistungsebene erlaubt es ferner mehreren Breitband-Providern, in den neuen Netzen wettbewerbsfähige Dienstleistungen anzubieten.

Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Beihilferegelung mit der Politik der Kommission zur Förderung flächendeckender, erschwinglicher Breitbanddienste für alle Bürger der EU in Einklang steht und dass die positiven Auswirkungen der geplanten Investition die etwa durch sie verursachten Wettbewerbsverfälschungen überwiegen. Die Beihilferegelung steht deshalb im Einklang mit den EU-Beihilfevorschriften, die in Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe c EG-Vertrag die Förderung der Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige oder Wirtschaftsgebiete vorsehen, sofern der Handel zwischen den Mitgliedstaaten dadurch nicht beeinträchtigt wird.

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung der Entscheidung über das Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb unter der Nummer N 115/2008 zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfeentscheidungen informiert der elektronische Newsletter State Aid Weekly e-News. (GS)

 

 

 

 

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Nachricht eingestellt: 04.07.2008 - 06:50

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