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Brüssel will auch Abrechnungsmethoden für Handy-Roaming regulieren - DJ

Minutengenaue Abrechnung auf dem Prüfstand

Bild: EU
EU-Kommissarin Viviane Reding

Von Angelika Steinfort, Brüssel (Dow Jones), 28.08.08-13:42 - Den Mobilfunkunternehmen in der EU drohen weitere Regulierungsvorgaben für ihr Roaminggeschäft. Die federführende Kommissarin Viviane Reding erwägt in der für Herbst angekündigten Nachfolgeverordnung für die seit Sommer 2007 gesetzlich vorgeschriebenen Höchsttarife für Roamingtelefonate nun auch, verbindliche Regeln für die Abrechnungsmethode von Handytelefonaten im EU-Ausland vorzugeben. Das erklärte ihr Sprecher Martin Selmayr am Donnerstag in Brüssel. Bislang war es lediglich darum gegangen, dass in der neuen Verordnung auch maximale Roamingtarife für SMS und möglicherweise für Datendienste vorgesehen werden sollen.

Grund für die jetzt erwogenen gesetzlichen Vorschriften ist die von der Gruppe der europäischen Telekom-Regulierer (ERG) erhobene Kritik, dass den Kunden oft mehr für ein Gespräch berechnet werde, als es eigentlich koste. Die meisten Betreiber rechneten nicht sekundengenau ab und stellten den Kunden für ausgehende Gespräche durchschnittlich 24% mehr pro Minute in Rechnung, als tatsächlich telefoniert wurde und für ankommende Gespräche 19%, hatten die Regulierer vor einigen Wochen bemängelt.

Die ERG unterstützt zudem das von Reding seit langem angekündigte Vorhaben den Mobilfunkunternehmen auch die Roamingpreise für SMS zu diktieren. Die Regulierer empfehlen pro Textmitteilung einen Tarif für Großkunden von höchstens 11 Cent ohne Mehrwertsteuer und für Endkunden von höchstens 15 Cent. Bisher liegt der Privatkunden-Durchschnittspreis für Roaming-SMS bei 28 Cent ohne Mehrwertsteuer.

Auch die Kosten für Datenroaming sind nach Auffassung der nationalen Regulierer viel zu hoch. Auch in diesem Fall erwägt Reding Preisobergrenzen einzuführen. Nach Einschätzung der Bundesnetzagentur entwickeln sich die mobilen Datenübertragungen zum Wachstumstreiber im Telekommunikationsmarkt.

Einer neuen Roaming-Verordnung müssen EU-Ministerrat und Europäisches Parlament zustimmen, ehe sie in Kraft treten kann. Der jetzigen Roaming-Verordnung für die Sprachtelefonie haben sich Norwegen, Island und Liechtenstein zu Jahresbeginn angeschlossen.

Nach der Verordnung werden an diesem Samstag die Höchstpreise für Roaminggespräche ein zweites Mal gesenkt. Für ausgehende Handytelefonate im EU-Ausland dürfen dann maximal 46 Cent pro Minute ohne Mehrwertsteuer berechnet werden und für angenommene Gespräche höchstens 22 Cent. Eine dritte Preissenkung auf 43 bzw 19 Cent ist im August 2009 vorgesehen. Unterhalb dieser Obergrenzen gibt es der ERG zufolge aber bislang kaum einen Preiswettbewerb. Die Kommission könnte aufgrund dieser Marktanalyse eine Verlängerung des Preisdiktats vorschlagen. DJG/ang/apo

Nachricht eingestellt: 29.08.2008 - 00:17

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