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EU-Kommission fordert gleiche Startchancen bei neuen Netzen

VATM: "Schneller dezentraler Ausbau statt Remonopolisierung"

VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner © VATM
VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner

Köln, 18.09.08 – "Die Wettbewerber befürworten klar den raschen Ausbau breitbandiger Infrastrukturen. Daher begrüßen wir die Kommissionsempfehlung zum Next Generation Access", so VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner am 18. September in Brüssel vorgestellten Entwurf der Kommission zum neuen TK-Glasfasernetz. Die Investitionsbereitschaft der Wettbewerber in den Ausbau breitbandiger Infrastrukturen sei hoch. "Voraussetzung sind dabei jedoch Rahmenbedingungen, die nicht staatlich gelenkt einseitig die Investitionen eines einzelnen Unternehmens zu Lasten der übrigen Marktakteure schützen", betont Grützner: "Daher ist es von immenser Bedeutung, dass alle TK-Unternehmen gleichberechtigten Zugang zu den relevanten Netzelementen erhalten - gegen entsprechende Entgelte."
 
Die Zugangsmöglichkeiten seien für den Markt von enormer Bedeutung, damit die Milliarden-Investitionen der Wettbewerber technisch nicht ausgebremst und zunichte gemacht werden. "Außerdem müssen alle Bürger die Chance auf einen schnellen Internetanschluss erhalten. Es darf bei der telekommunikationstechnischen Versorgung keine Bürger der 1. und 2. Klasse geben", sagt der VATM-Geschäftsführer:  "Beim NGN-Ausbau droht die Gefahr einer Remonopolisierung, wenn der Zugang für die Wettbewerber und die Voraussetzungen hierfür nicht klar geregelt werden. Der Ausbau ist keine zentrale Aufgabe des Ex-Monopolisten Telekom, sondern  das neue Netz muss schnell, flexibel und dezentral unter Mitwirkung aller im Markt tätigen Unternehmen entstehen. Hierfür brauchen wir schnell Transparenz im Markt statt mit Verzögerungen oder Geheimniskrämerei Investitionen unmöglich zu machen." In den Niederlanden zum Beispiel habe die KPN schließlich die Karten auf den Tisch gelegt und gemeinsam mit den Wettbewerbern Lösungen gefunden, so Grützner.
 
Ein technologieneutraler Zugang müsse - wie auch von der EU-Kommission geschrieben - zu den Netzbestandteilen gewährt werden, die auf den ehemaligen Monopol-Strukturen beruhen und von den Wettbewerbern nicht wirtschaftlich nachgebaut werden können. Dazu zählt insbesondere der Zugang zu den Leerrohren, zu den Kabelverzweigern und zur unbeschalteten Glasfaser. "Hier muss Transparenz bei den Zugangsmöglichkeiten herrschen. Angaben des Ex-Monopolisten zur Zahl der Übergabepunkte, zu den Hauptverteilern und Kabelverzweigern sowie zur Struktur und Höhe der IC-Entgelte sind für einen fairen Wettbewerb unabdingbar. Zum jetzigen Zeitpunkt fehlen diese grundlegenden Kalkulationsparameter noch", stellt der VATM-Geschäftsführer klar: "Die Telekom muss bei fehlender vertraglicher Einigung verpflichtet werden können, die Pläne für den technischen Netzumbau offen zu legen." Das sieht auch die EU-Kommission in ihrem heute vorgestellten Entwurf so und betont, dass die Wettbewerber den gleichen Zugang zu Informationen haben müssen wie die Telekom selbst.
 
Auch eine aktuelle Studie des WIK-Instituts im Auftrag des Europäischen WettbewerberVerbandes ECTA mit dem Titel "The Economics of Next Generation Access"  kommt zu dem Ergebnis, dass das Potenzial zur Duplizierung von Glasfasernetzen durch Wettbewerber beschränkt ist. "Nur die Entbündelung der Glasfaser selbst  (...) ermöglicht Wettbewerbern bei Ihren heutigen Marktanteilen  wettbewerbsfähig bei NGA zu sein. Neben dem Zugang zu Glasfaser ist auch bei NGA Bitstrom-Zugang erforderlich für weniger dicht besiedelte Gebiete und für die Bedürfnisse von Business Service Anbietern", heißt es unter anderem in der Untersuchung.
 
So sieht es auch der VATM: "Die Regulierungsverfügungen sollten nicht, wie in der Priorisierung der Kommission vorgeschlagen, vorab auf die Zugangsverpflichtungen allein beim Leerrohr oder ungenutzter Glasfaser fokussiert werden. Das Angebot eines VDSL-Bitstrom-Produktes sowie die reibungslose Migration des PSTN-Netzes und aller dortigen Dienste sind für die Wettbewerber ebenso notwendig."
 
Über eine Risikoprämie als Ausgleich zur Zugangsgewährung könne man zwar grundsätzlich sprechen, "aber da, wo der Netzumbau der ohnehin notwendigen oder überfälligen Effizienzsteigerung dient, müssen die daraus resultierenden Vorteile zumindest gegengerechnet werden",  macht Grützner deutlich: "Es kann nicht sein, dass ein Unternehmen, dass die Risikoprämie  in Anspruch nehmen will, in Wahrheit Effizienzgewinne einstreicht, während die Wettbewerber mit diesen Zuschlägen belastet werden und damit nicht mehr wettbewerbsfähig sind. Die Vorabfestlegung auf einen fixen Prozentsatz macht daher aus unserer Sicht zum jetzigen Zeitpunkt keinen Sinn,  sondern die nationalen Besonderheiten müssen individuell betrachtet werden."

Nachricht eingestellt: 18.09.2008 - 17:16

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