| Nachrichten | Wissen | Über Uns |
Portal für den deutschen Telekommunikationsmarkt |
14.03.2010 |
SUCHEBUCHTIPPPARTNERRUBRIKEN
Themenportale:
E-Mobility Smart Metering Glasfaser Förderung Micropayment Mehrwertdienste LTE / 4G RZ / IT-Outsourcing AAL-Portal TK Who-is-who Businesshotspots CeBIT Hannover Dow Jones News TK-Markt Deutschland Personalien Regulierung / Recht International Marketing Technik / Produkte Tarife Finanzen Online / E-Commerce VoIP / Konvergenz RFID / NFC / Auto-ID Location Based Services / Navigation Statistiken / Prognosen Termine Buchtipps Stellenangebote Unternehmens-Mitteilungen In eigener Sache SPENDEN U. HELFEN |
BNetzA: Dt. Telekom muss Call-by-Call und Preselection weiter anbietenSicherstellung eines chancengleichen Wettbewerbs
Bonn, 18.03.09 - Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, die Deutsche Telekom AG (DT AG) auch zukünftig zu verpflichten, Call-by-Call und Preselection an ihren Anschlüssen zuzulassen. Dies geht aus einem heute veröffentlichten Entwurf einer Regulierungsverfügung hervor, der auf der alle zwei Jahre durchzuführenden Analyse des Marktes für Telefonanschlüsse aufbaut und von der Bundesnetzagentur dem Markt zur Kommentierung gestellt wird. Der Entwurf stellt klar, dass die Verpflichtung zu Call-by-Call und Preselection ebenso für IP-basierte Anschlüsse gilt. "Call-by-Call und Preselection machten im Jahr 2008 noch 33 Prozent der Wettbewerberangebote aus. Damit ist deren Bedeutung angesichts von Flatrate- und Bündelangeboten zwar rückläufig, dennoch stellen diese Zugangsvarianten für bestimmte Kundengruppen nach wie vor eine wichtige Option dar. Die Regulierungsziele der Förderung nachhaltig wettbewerbsorientierter Telekommunikationsmärkte und der Sicherstellung eines chancengleichen Wettbewerbs wie auch die Interessen der Verbraucher und die tatsächliche Nachfrage rechtfertigen es nicht, diese Wahlmöglichkeiten durch Beenden der Verpflichtung abrupt zu unterbinden", erläuterte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. Auch die Anschluss-Entgelte der DT AG sollen nach wie vor einer nachträglichen Regulierung unterliegen. Als neu hinzukommende Maßnahme sieht der Entwurf die Verpflichtung der DT AG vor, Wettbewerbern Telefonanschluss zur Weiterüberlassung anzubieten. Dieses sog. Anschluss-Resale hat die DT AG Aufgrund der zu beobachtenden Verfestigung wettbewerblicher Strukturen auf dem Telekommunikationsmarkt sieht der Verfügungsentwurf im Gegenzug jedoch auch vor, die Regulierung in bestimmten Bereichen zu lockern. So soll künftig die Pflicht der DT AG entfallen, der Bundesnetzagentur geplante Entgeltmaßnahmen zwei Monate vor deren Inkrafttreten anzuzeigen bzw. ihr Verträge über individuell vereinbarte Leistungen unmittelbar nach Vertragsschluss zur Kenntnis geben zu müssen.
Nachricht eingestellt: 19.03.2009 - 05:43 -------------------------------- Portel.de - In eigener Sache -------------------- FTTH-Portal
Unsere Themenporale betreiben wir mit Unterstützung von jeweils einem oder auch mehreren Exklusiv-Partnern. Eine entsprechende Mustervereinbarung für eine Portal-Partnerschaft senden wir Ihnen auf Anfrage gerne zu. Kontakt: Georg Stanossek, Mail: partner(at)portel.de Als weitere Themenportale aktuell unter anderen in Arbeit: E-Mobility-Portal E-Auto-Portal Stromnetz-Portal TAL-Portal ITK-§-Portal
Die neuen Partner-Portale von Portel.de zu speziellen Themen-Schwerpunkten: RZ-Portal MWD-Portal MPay-Portal LTE-Portal AAL-Portal WLAN-Portal CeBIT-Portal -------------------------------------------------------------------------------------------------------
|
WERBUNGPERSONALIEN14.03.2010 - 11:12 11.03.2010 - 14:28 POWERED BYDOWNLOADSTERMINE22.03.2010 26.04.2010 05.05.2010 Terminkalender |