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Sunrise fordert tiefere Netzzugangspreise

Neuster ComCom-Entscheid ans Bundesverwaltungsgericht weitergeleitet

Christoph Brand (Foto:nzz.ch)
Christoph Brand, Geschäftsführer der Sunrise Communications AG

Zürich, 20. Januar 2010-13:40 - Die Eidgenössischen Kommunikationskommission ComCom hat im Dezember 2009 die Marktbeherrschung der Swisscom bei deren Kabelkanalisation festgestellt und die Zugangspreise gesenkt.

Doch auch der neue Preis basiert weiterhin auf der Praxis, welche eine vollständige Neubewertung bereits abgeschriebener Anlagen ermöglicht. Dies wird auf breiter Front kritisiert. Gemäss einem neuen Gutachten der Universität Zürich verstösst diese Methode gegen das gesetzliche Diskriminierungsverbot und das Grundrecht der Wirtschaftsfreiheit. Sunrise zieht daher den ComCom-Entscheid vor das Bundesverwaltungsgericht.

Die Eidgenössische Kommunikationskommission ComCom hat in ihrem Entscheid vom 1. Dezember 2009 gestützt auf ein Gutachten der Wettbewerbskommission die Marktbeherrschung der Swisscom auf dem gesamten Kabelkanalisationsnetz festgestellt - und dabei die Netzzugangspreise gesenkt. Die ComCom akzeptiert bei der Preisberechnung weiterhin eine vollständige Neubewertung sämtlicher Anlagen. Dies ermöglicht der Ex-Monopolistin eine erneute Abschreibung längst amortisierter Investitionen und generiert dadurch ungerechtfertigte Gewinne (Monopolrente). Diese Praxis wird denn auch von einer breiten Front kritisiert: Sowohl Experten – unter anderen der Preisüberwacher – als auch Konsumenten- und Wirtschaftskreise fordern inzwischen eine Praxisänderung. Sunrise lässt den ComCom-Entscheid deshalb vom Bundesverwaltungsgericht prüfen. Die Beschwerdeschrift wurde von Sunrise am 18. Januar 2010 eingereicht.

 

Gutachten der Uni Zürich belegt: Methode verstösst gegen das Diskriminierungsverbot

Gestützt wird der Gang vors Bundesverwaltungsgericht durch ein neues Gutachten der Universität Zürich. Darin kommt der Gutachter zum Schluss, dass weder das Fernmeldegesetz noch die Fernmeldeverordnung die von der ComCom gewählte Bewertungspraxis vorschreiben. Vielmehr fordere der Gesetzgeber eine nicht-diskriminierende Methode, die wirksamen Wettbewerb fördert und sich an den tatsächlichen Kosten orientiert. Die derzeit angewandte Methode verstosse daher gegen das Diskriminierungsverbot im Fernmeldegesetz.

 

Grundrecht der Wirtschaftsfreiheit verletzt

Weiter stellt das Gutachten der Uni Zürich fest, die angewandte Preiskalkulation verletze die in der Verfassung verankerte Wirtschaftsfreiheit, an welche die Swisscom als Staatsbetrieb gebunden ist. Insgesamt verhindere die aktuelle Behördenpraxis im Ergebnis die Verwirklichung einer Wettbewerbsordnung im Fernmeldemarkt.

Der jüngste Entscheid der ComCom zeigt erneut, dass Swisscom kraft ihrer marktbeherrschenden Stellung versucht, die Wettbewerber durch überhöhte Preise von den Netzen fernzuhalten. Damit verhindert der Ex-Monopolist fairen Wettbewerb und tiefere Preise für die Konsumenten.

Dank den kontinuierlichen Investitionen in die Entbündelung der Letzten Meile erreicht Sunrise mittlerweile über drei Millionen Schweizer Haushalte. Sunrise nutzt dies für innovative und preisgünstige Angebote. Deshalb ist sie – wie auch andere Mitbewerber - auf nicht-diskriminierende Bedingungen gegenüber der Ex-Monopolistin angewiesen.(ljw)

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Nachricht eingestellt: 21.01.2010 - 12:00

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