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EU-Kommission drängt Lettland zu Senkung der Telekom-GebührenBerechnungsweise Festnetz- und Mobilfunk-Zustellungsentgelte ändern
Brüssel, 05. Februar 2010 - Die Europäische Kommission hat den lettischen Telekom-Regulierer Sabiedrisko pakalpojumu regulesanas komisija (SPRK) aufgefordert, die Berechnungsweise der Festnetz- und Mobilfunk-Zustellungsentgelte so zu ändern, dass diese Gebühren gesenkt werden können und damit Anrufe für die Endkunden billiger werden. Zustellungsentgelte sind die Gebühren, die sich die Telekom-Betreiber auf der Vorleistungsebene gegenseitig für die Weiterleitung von Anrufen an die Endkunden in Rechnung stellen und die letztendlich in die Telefonrechnung einfließen. Im Mai 2009 empfahl die Kommission EU-weit geltende Leitlinien für die Berechnung der Zustellungsentgelte, räumte jedoch den Telekom-Regulierern eine Übergangsfrist ein, in der diese die Entgelte auch anders berechnen konnten. Diese befristet zulässigen Berechnungsverfahren sollten sich auf objektive Kriterien stützen und sicherstellen, dass die Zustellungsentgelte die Kosten widerspiegeln, die einem effizienten Betreiber für die Bereitstellung dieser Dienste entstehen. Außerdem empfahl die Kommission, allen Betreibern mit beträchtlicher Marktmacht Zugangs- und Preiskontrollverpflichtungen aufzuerlegen, um etwaigen Wettbewerbsproblemen vorzubeugen. „Mir ist bewusst, dass es für einige kleine Telekom-Regulierer möglicherweise schwierig ist, das von der Kommission vorgeschlagene Berechnungsverfahren für die Terminierungsentgelte umzusetzen. Daher freue ich mich, dass SPRK dennoch beabsichtigt, ein solches Modell bis 2013 einzuführen,“ so die für die Telekommunikation zuständige EU-Kommissarin Viviane Reding. „Bis dahin sollte SPRK durch eine sorgfältige Auswahl der Methoden und Kriterien dafür sorgen, dass sich die lettischen Terminierungsentgelte in Richtung effizienter Kosten bewegen. Die lettischen Verbraucher sollten bis dahin nicht mehr als nötig zahlen müssen.“ Die für Wettbewerb zuständige EU-Kommissarin Neelie Kroes meinte: „Ein effektiver Netzzugang und kostenorientierte Terminierungsentgelte für alle Festnetz- und Mobilfunkbetreiber in Lettland sind unerlässlich, um sicherzustellen, dass gleiche Ausgangsbedingungen für alle Telefonbetreiber herrschen und die Preise sinken – dies kommt dem Wettbewerb und den lettischen Verbrauchern zugute.“ Wie die lettische Regulierungsbehörde SPRK der Kommission mitteilte, war sie nach Prüfung der Mobilfunk-Zustellungsmärkte zu dem Ergebnis gekommen, dass alle vier Mobilfunknetzbetreiber in Lettland (Tele2, Latvijas Mobilais Telefons, BITE Latvija und Telekom Baltija) über beträchtliche Marktmacht verfügten. Daher führte SPRK für die drei größten Mobilfunkbetreiber (Tele2, Latvijas Mobilais Telefons, BITE Latvija) und den etablierten Festnetzbetreiber (Lattelecom) einen Preiskontrollmechanismus ein, um deren Zustellungsentgelte von April 2010 bis Januar 2012 zu kontrollieren. Bis SRPK die Kommissionsempfehlung zur Berechnung der Terminierungsentgelte umsetzen kann, werden die Zustellungsentgelte weiterhin nach anderen Verfahren berechnet, etwa anhand eines Preisvergleichs mit anderen EU-Ländern und der geschätzten Preisentwicklung. Die Kommission ist jedoch der Auffassung, dass SPRK noch nicht hinreichend erklärt hat, warum diese Verfahren ausgewählt wurden, insbesondere solche, die sich zur Festlegung regulierter Zustellungsentgelte auf Schätzungen stützen. So sind einige in anderen EU-Ländern geltende Terminierungsentgelte verglichen mit den übrigen EU-Ländern durchaus hoch und liegen auch über den von den Betreibern selbst angegebenen Kosten. In ihren Schreiben wies die Kommission SPRK darauf hin, dass sich die Höhe der Zustellungsentgelte an den Kosten eines effizienten Betreibers orientieren sollte. Greifen Regulierer vorübergehend auf Vergleichswerte für die Festlegung von Zustellungsentgelten zurück, sollten hierbei die Kosten zugrunde gelegt werden. Die Kommission forderte SPRK auch auf, allen Betreibern die Verpflichtung aufzuerlegen, ihre Netze für andere Betreiber zu öffnen. Sie schlägt SPRK vor, die Zustellungsentgelte aller Marktteilnehmer, auch der kleineren, zu regulieren. Die Kommission ist der Auffassung, dass alle Festnetz- und Mobilfunkbetreiber in ihren jeweiligen Netzen eine Monopolstellung haben, weshalb sie ohne entsprechende Regulierung den Zugang verweigern bzw. ihre Terminierungsentgelte erhöhen oder sie auf einem höheren Niveau belassen könnten. Hintergrund: Die Anmerkungen der Kommission zu den Vorschlägen von SPRK wurden im Rahmen des sog. „ Verfahrens nach Artikel 7 “ übermittelt, das in der EU-Rahmenrichtlinie für elektronische Kommunikationsnetze und ‑dienste festgelegt ist. Danach müssen die nationalen Telekom-Regulierer der Kommission die Entwürfe ihrer Regulierungsmaßnahmen vorab mitteilen. Soweit sich diese Maßnahmen auf Marktdefinitionen und die Feststellung einer beträchtlichen Marktmacht beziehen, kann die Kommission die nationale Regulierungsbehörde auffordern, die geplanten Maßnahmen zurückzuziehen. Handelt es sich um regulatorische Abhilfemaßnahmen, kann die Kommission eine Stellungnahme abgeben, der der nationale Telekom-Regulierer weitestgehend Rechnung tragen muss. (rs) --------------------------- Portel.de in eigner Sache: „Neue Themenportale“ --------------------------
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