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EU-Kommission genehmigt Fianzhilfen für weiße Flecken in SachsenNetzbetreiber dürfen Leerrohre in Gräben der Kommunen legen
Brüssel, 08.02.2010 - Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften eine Regelung für die Leerrohrförderung sowie andere Finanzhilfen Deutschlands genehmigt, mit denen die Breitbanderschließung in derzeit noch unterversorgten Gebieten im Freistaat Sachsen vorangetrieben werden soll. Die Prüfung der Kommission ergab, dass die Regelung mit den Breitbandleitlinien in Einklang steht. Sie ermöglicht Betreibern außerdem, ihre eigenen Leitungen zu verlegen, wodurch der Infrastrukturwettbewerb belebt wird. „Mit gezielten Beihilfen kann die digitale Kluft weiter geschlossen werden, ohne dass dies auf Kosten von Privatinvestitionen geht“, erklärte EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes. „Ich bin überzeugt, dass die Zahl der Gebiete in Sachsen ohne ausreichende Breitbandversorgung durch die staatliche Leerrohrförderung stark zurückgehen wird und keine nennenswerten Wettbewerbsverzerrungen zu erwarten sind.“ Ländliche Gebiete für Breitbanddienste zu erschließen, ist für private Netzbetreiber meist wirtschaftlich nicht attraktiv, da Investitionen aufgrund der geringen Bevölkerungsdichte und dem folglich niedrigen Kundenpotenzial in der Regel nicht rentabel sind. Dadurch kann die Verfügbarkeit von Breitbandanschlüssen innerhalb eines Mitgliedstaates stark variieren.
Die deutsche Regelung eröffnet den Kommunen in Sachsen die Möglichkeit, Breitbandanbietern ihre Leerrohre zur Verfügung zu stellen, wodurch diese erhebliche Kosten sparen und selbst Netzelemente verlegen können, wo normalerweise kein kommerzieller Anreiz dafür bestehen würde. Die Kommunen müssen eine „Multiple Fibre“-Architektur unterstützen, damit die Leerrohre von möglichst vielen Wettbewerbern genutzt werden und die Verbraucher vom zunehmenden Wettbewerb in diesen Gebieten profitieren können. Die Regelung sieht auch Zuschüsse für die Durchführung von Breitbandvorhaben vor. Die staatliche Förderung ist zwar auf 500.000 EUR je Vorhaben beschränkt, aber die Verpflichtung, vorhandene Infrastruktur so weit wie möglich zu nutzen, dürfte dazu beitragen, dass nun auch konkrete Lösungen für bisher vernachlässigte Gebiete gefunden werden können.
Aus dem Beschluss geht klar hervor, dass es sich nicht um staatliche Beihilfen handelt, wenn die Kommunen Breitbandbetreibern die Möglichkeit geben, im Zuge allgemeiner kommunaler Baumaßnahmen (z.B. Straßenbauarbeiten) für andere Versorgungsnetze (z.B. Wasser, Strom) Leerrohre und passive Netzelemente auf eigene Kosten zu verlegen. Durch die Breitbandleitlinien der Kommission ist gewährleistet, dass öffentliche Gelder nur eingesetzt werden, wenn private Betreiber nicht bereit sind, zu Marktbedingungen zu investieren. Voraussetzung für die Vergabe öffentlicher Mittel ist zudem eine öffentliche Ausschreibung. Durch einen offenen, diskriminierungsfreien Zugang auf Vorleistungsebene besteht die Möglichkeit, dass mehrere Breitbandanbieter wettbewerbsfähige Dienstleistungen in den neuen Netzen anbieten. Die Kommunen sind verpflichtet, das vorhandene Leerrohrnetz zu dokumentieren und diese Informationen allen Interessierten zur Verfügung zu stellen – dadurch werden zusätzliche Synergien unter den Betreibern entstehen.
Siehe MEMO/10/31 für weitere Beispiele staatlicher Beihilfen im Breitbandsektor, die die Kommission seit der Annahme der Breitbandleitlinien von 2009 genehmigt hat. (GS)
Nachricht eingestellt: 09.02.2010 - 05:45 -------------------------------- Portel.de - In eigener Sache -------------------- FTTH-Portal
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